immer perfekt abgesichert

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil in der persönlichen Risikovorsorge. Denn beispielsweise zu Hause oder in der Freizeit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Bei uns kannst du die Leistungen der Unfallversicherung individuell festlegen. Es stellt sich auch keine Verschuldensfrage. Im Fall der Fälle machst du dich finanziell unabhängig.

Top-Leistungen der privaten Unfallversicherung

Was muss ich eigentlich im Leistungsfall tun?

Das ist ganz einfach. Du musst lediglich uns informieren. Egal ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Wir nehmen den Schaden auf und übermitteln ihn an AXA. Ebenso begleiten wir den Fall von der Meldung bis zum Abschluss. Da die Höhe des Invaliditätsgrads oft erst nach Monaten oder auch mal erst nach zwei Jahren feststeht, behalten wir für dich wichtige Fristen im Auge. Damit versäumst du keine Fristen und behältst den Anspruch auf Invaliditätserstattung aufrecht.

Häufige Fragen

Ist die Unfallrente sinnvoll?

Wir sehen die Unfallrente als einen wichtigen Baustein. Allerdings ist die Frage pauschal schwer zu beantworten. Für jüngere Kunden macht der Einschluss der Unfallrente mehr Sinn. Bei Älteren eher weniger, da die Rente die Kapitalleistung nicht mehr "schlagen" wird und womöglich auch der Bedarf nicht mehr vorhanden ist. In wirklich schwerwiegenden Unfällen kann allerdings die Zahlung einer lebenslangen Rente sehr hilfreich sein.

Krankenhaustagegeld lieber separat versichern?

Wer bereits eine Krankenhaustagegeld als Krankenzusatzversicherung hat, kann sich die Leistung in der Unfallversicherung ggf. sparen. Die allermeisten Menschen besitzen jedoch keine Krankenhaustagegeldversicherung. Der Aufpreis in der privaten Unfallversicherung ist eher gering. Wir empfehlen den Einschluss. Wer nach einem Unfall stationär in Behandlung ist, erhält das Krankenhaustagegeld binnen weniger Tage und zwar unabhängig von einer Invalidität.

Ab welchen Invaliditätsgrad zahlt die Unfallversicherung?

Wir gestalten die Verträge immer so, dass eine Entschädigung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% stattfindet. Es gibt auch andere Modelle, bspw. erst ab 20%. Allerdings wird damit ein großer Teil der Leistungsfälle ausgeschlossen. Denn die meisten Invaliditätsgrade bewegen sich tatsächlich zwischen 1 und 25 Prozent. Hier sind die "kleineren Unfälle" des täglichen Lebens enthalten. Die Preisunterschiede sind meistens auch eher gering.