Versicherungsschutz für IT-Dienstleister
In der heutigen digitalen Geschäftswelt ist der Schutz vor IT-bezogenen Risiken für Unternehmen unerlässlich. Eine maßgeschneiderte IT-Haftpflichtversicherung bietet hierbei einen umfassenden Schutz vor den vielfältigen Risiken, die in der Informationstechnologie auftreten können.
Für IT-Unternehmen, sei es ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen, besteht stets das Risiko, durch eigene oder fremde Fehler Schäden bei Kunden zu verursachen. Diese können von Datenverlusten über Systemausfälle bis hin zu Verletzungen von Urheberrechten reichen. Eine IT-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle und sichert somit die Existenz des Unternehmens.
Eine umfassende IT-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensarten ab:
Die Bedeutung einer IT-Haftpflichtversicherung wird durch reale Schadensfälle deutlich:
Ein individuell angepasster Versicherungsschutz bietet zahlreiche Vorteile:
Zwischen diesen beiden muss unterschieden werden. Wie die Namen bereits ausdrücken versichert die Betriebshaftpflicht den Betrieb als solchen. Die Berufshaftpflicht versichert die berufliche Tätigkeit. Während bei der Berufshaftpflichtversicherung sich in erster Linie mit Vermögensschäden versichert, befasst sich die klassische Betriebshaftpflicht hingegen in aller Regel mit Sach- und Personenschäden. Eine reine Betriebshaftpflichtversicherung reicht für IT-Dienstleister meist nicht aus, da sie sich wie schon erwähnt sehr stark im Bereich der Vermögensschäden befinden. Die klassische Betriebshaftpflicht kennt meist jedoch nur so genannte unechte Vermögensschäden. Solche sind immer Folge eines Sach- oder Personenschadens. Die Berufshaftpflichtversicherung befasst sich hingegen mit den echten Vermögensschäden.
Du erstellst für einen deiner Kunden eine Webseite und fügst Bilder ein. Dabei verletzt du irrtümlicherweise urheberrechtliches geschütztes Bildmaterial. Dein Kunde wendet sich daraufhin an dich als Webdesigner und stellt Schadenersatzforderungen.
Ein Kunde betritt deine Büroräume und stolpert über einen Gegenstand bspw. über herumliegende Kabel und verletzt sich dabei. Es kommen Schmerzensgeldforderungen auf dich zu und ggf. stellt seine Krankenkasse Regressforderungen bei dir.
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