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Kfz-Beitragsanpassungen 2024/2025

15.11.2024 von Mathias Baur

Auch im Jahreswechsel 2024/25 wird es zu Beitragsanpassungen in der Kfz-Versicherung kommen. Die Anpassungen ab 2025 dürften jedoch moderater ausfallen als im Jahr 2024. Der gesamte Markt der Kfz-Versicherungen befindet sich nach wie vor unter starkem finanziellen Druck. Manche Versicherer führen Anpassungen von bis zu 70% durch, andere stellen die Sparte vollständig ein und so mancher beendet den Verkauf über bspw. Maklerpools.

Die Gründe für eine Anpassungen sind unverändert: die Reparaturkosten steigen weiterhin stark. Steigende Stundenverrechnungssätze in den Werkstätten sowie teils stark steigende Ersatzteilpreise sind Kostentreiber Nummer Eins. Allerdings belasten auch nach wie vor die Lieferzeiten bei Ersatzteilen, was zu einer längeren Reparaturdauer und somit auch bspw. höheren Mietwagenkosten aufgrund längerer Mietdauer führt.

Wie hoch fallen die Anpassungen aus?

Die Frage kann pauschal nur schwer beantwortet werden. Sowohl der Schadenverlauf als auch die Gesamtkundenverbindung spielen eine Rolle. Auch das Tarifniveau spielt eine Rolle. Besonders stark untertarifierte Bestandsverträge erhalten eine höhere Anpassung als Tarife die näher am aktuellen Beitrag liegen.

So bewegen sich die Anpassungen meistens wohl in einer breiten Spanne zwischen 5% und 15%. In Einzelfällen auch darüber hinaus.

Habe ich Möglichkeiten die Beiträge zu senken?

Gegen die generelle Beitragsanpassung können wir nichts tun. Allerdings kann durchaus Einfluss auf die so genannten "Tarifmerkmale" genommen werden. Dazu zählen folgende Punkte:

  • Anpassung der jährlichen KM-Leistung
  • Fahrerkreis
  • Anpassung von Selbstbehalten
  • Einschluss Werkstattbindung
  • Wohneigentum bei AXA/ DBV versichert?
  • Änderung der Zahlweise (monatlich und vierteljährlich ist am teuersten!)

Bei älteren Fahrzeugen mit geringerem Wert kann es auch sinnvoll sein die Voll- und/oder Teilkasko auszuschließen.

Bitte nimm hier gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen gerne deinen Vertrag, ob wir Anpassungen durchführen können.

Kundenverbindung und Schadenverlauf

Auch die Kundenverbindung spielt eine Rolle. Bei einer Kundenverbindung mit mehreren Verträgen haben wir die Möglichkeit, die Anpassung etwas zu dämpfen. Bei Kunden mit ausschließlich Kfz-Versicherungen haben wir diese Möglichkeit nicht, da unser Budget hierfür begrenzt ist. Hier können wir nur Einfluss auf die Tarifmerkmale nehmen. Ebenso müssen wir - zur Fairness aller - den Schadenverlauf der gesamten Kundenverbindung im Auge behalten. So müssen Kunden mit Schäden auch in Kauf nehmen, höhere Anpassungen zu erhalten als Kunden ohne Schäden.

Auch hier gilt unser Angebot: einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Wir prüfen gerne alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Unternehmen wir als Agentur etwas um Einfluss auf die Schadenquoten zu nehmen?

Ja. Wir schauen uns natürlich auch aus eigenem Interesse auffällige Kundenverbindungen an. So haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

  • aktiver Anstoß der Vertragskündigung bei Kunden mit nur einer Kfz-Versicherung im Schadenfall
  • keine reine Annahme von Kfz-Einvertragskunden
  • Kündigung von Tippgeberverträgen mit Autohäusern (nicht rentabel, da sehr preissensibel und keine Steuerungsmöglichkeit in Partnerwerkstätten)
  • aktive Steuerung von Schäden in Partnerwerkstätten, soweit dies möglich ist
  • eigener Mietwagen der zu günstigen und absolut marktgerechten Konditionen zur Verfügung gestellt wird

Noch ein Wort zu den "Einvertragskunden": Die Statistik zeigt hier sehr eindeutig, dass bei Kunden mit nur einem Vertrag die Schadenhäufigkeit deutlich höher ist, also bei einer gut ausgebauten Kundenverbindung. Wir wollen natürlich gerne viele Kunden, schließlich leben wir auch von unseren Kundinnen und Kunden. Allerdings ist auch für uns aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein reiner Einvertragskunde kaum noch wirtschaftlich. Aufwand und Ertrag stehen hier in keinem gesunden Verhältnis mehr. Ehrlicherweise gehört hier auch erwähnt, dass das nur sehr selten der Fall ist und die Kündigung durch uns auch wirklich als letztes Mittel gewählt wird.

Was sind die Kostentreiber?

Steigende Reparaturkosten

In erster Linie steigen die Reparaturkosten immens an. Sowohl Stundenverrechnungssätze von mittlerweile regelmäßig deutlich über 200 Euro netto pro Stunden als auch massiv steigende Ersatzteilpreise treiben die Kosten nach oben. So stellen wir bei ein und demselben Ersatzteil binnen einen Jahres Steigerungen von bis zu 50% fest.

Lieferprobleme bei Ersatzteilen

Auch Lieferprobleme bestimmter Ersatzteile wirken sich auf die Kosten aus. Die Situation hier hat sich zwar mittlerweile wieder spürbar verbessert, wirkt sich aber in vielen Fällen noch immer aus. So fallen stehen Fahrzeuge länger in den Werkstätten. Betroffene Kunden bzw. Geschädigte müssen mittels eines Ersatzwagens mobil gehalten werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Auch Mietwagenpreise sind in den vergangenen Jahren aufgrund der Verknappung des Angebots gestiegen.

Mehr Technik in den Fahrzeugen

Fahrzeuge sind mit immer mehr Technik ausgestattet. Kommt diese zu Schaden, muss sie zwangsläufig repariert werden, was die Schadenkosten ebenfalls in die Höhe befördert.

Austausch statt Reparatur

Einige Schäden können mit entsprechendem Werkzeug und Know-how repariert werden. Wir stellen jedoch regelmäßig fest, dass lieber ein ganzes Teil das noch reparaturwürdig wäre, komplett ersetzt wird. Ein Austausch kostet in den meisten Fällen mehr als eine Reparatur. Unsere Partnerwerkstätten sind angehalten, nach Möglichkeit und sofern vom Hersteller erlaubt, eine Reparatur dem Austausch vorzuziehen. Dieses Phänomen stellen wir insbesondere bei Windschutzscheiben fest. Viele Scheiben können fachgerecht repariert werden. Ein Austausch der Scheibe verursacht im Schnitt die 7-fachen Kosten.

Verhalten der Beteiligten im Schadenfall

Nun sprechen wir noch ein Thema an, wo wir den Fokus auf den Kunden selbst lenken müssen. Denn auch das Verhalten der am Unfall beteiligten Personen spielt eine Rolle über die folgenden Kosten. Hier ein paar Tipps für den Schadenfall:

  • Personalien vollständig austauschen (Name, Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
    Bitte nicht blind auf Notizen der Polizei vertrauen, die müssen erst angefordert werden.
  • ausreichend aussagekräftige Fotos erstellen (mehrere Fotos, auch aus verschiedenen Perspektiven und Gesamtübersicht der Unfallstelle)
  • Schaden unverzüglich an Versicherer melden

Je schneller ein Schaden bei uns in Bearbeitung ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite einen Rechtsanwalt beauftragt und desto höher ist die Chance, dass wir den Schaden in unsere Werkstattnetze steuern können.

Das ist nämlich ebenfalls ein Kostenproblem, dass mittlerweile immer häufiger ein Anwalt beauftragt wird. Grundsätzlich ist dies das Recht eines jeden Beteiligten und gewiss in einigen Fällen ein richtiger Schritt. Bei klarer Haftungslage und bei einem eher simplen Schaden muss hier allerdings schon der Nutzen hinterfragt werden. Niemand ist berechtigt, einer Person diesen Schritt zu verwehren. Das mag juristisch völlig in Ordnung sein, moralisch ein einigen Fällen doch fragwürdig. Denn wenn ein Anwalt lediglich Unterlagen von A nach B übersendet und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne durchführt, muss man ehrlicherweise schon die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens hinterfragen.

Und unsere Erfahrung zeigt, dass ein Schaden durch die Hinzuziehung eines Anwalts nicht zwingend schneller bearbeitet wird. Wir stellen in der Praxis hingegen regelmäßig fest, dass Schreiben bei Anwälten oft mehrere Wochen unbearbeitet liegen bleiben und solange der Schaden auch "stockt".

Auch das sofortige Einschalten von Sachverständigen ist nicht immer sinnvoll. Um es auch hier klar zu erwähnen: auch das ist das Recht jeder geschädigten Person bei einem Unfall. Aber gerade simple Schäden wie eine beschädigte Stoßstange kann jeder Kfz-Meisterbetrieb selbst kalkulieren. Selbst Werkstätten dürfen hier eine kleine Gebühr für das Erstellen des Kostenvoranschlag und das Anfertigen der Fotos verlangen. Gutachter können übrigens auch eine Kurzbewertung erstellen.

Um es zu keinen Missverständnissen kommen zu lassen: natürlich gibt es berechtigte Fälle in denen es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder einen Gutachter einzuschalten. Auch wir raten unseren Kunden regelmäßig dazu. Nur macht dies eben nicht immer Sinn und es ist schlicht auch nicht immer notwendig. Behalten in solchen Fällen immer im Hinterkopf: weder Anwalt noch Gutachter reparieren den Schaden, sondern kosten zunächst einmal Geld.

Diese beiden machen bspw. in folgenden Fällen Sinn:

  • unklare Haftung
  • Personenschäden
  • Gutachter bei Totalschaden
  • Gutachter bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Fahrzeugen
  • größerer bzw. technisch umfangreicherer Schaden am Fahrzeug
  • Anwalt immer dann, wenn Versicherer oder andere Beteiligte berechtigte Forderungen verweigern

Fazit

  • Wird die Versichertengemeinschaft durch höhere Schadenkosten immer stärker belastet, wird auch die Ausgabenseite des Versicherers zwangsläufig stärker belastet. Hier muss der Versicherer dann auf der Einnahmenseite nachjustieren und seine Tarife dem veränderten Risiko entsprechend neu kalkulieren.
  • Kunden haben die Möglichkeit aktiv durch ihr Verhalten im Schadenfall teilweise Einfluss auf die entstehenden Kosten zu nehmen.
  • Kosten für Ersatzteilpreise und auch die Stundenverrechnungssätze in den Werkstätten steigen deutlich höher als die allgemeine Inflation. Beitragsanpassungen fallen deshalb auch deutlich über dem Niveau der Inflationsrate aus.
  • Die 50 größten Kfz-Versicherer in Deutschland (90% Markabdeckung) haben 2023 rote Zahlen geschrieben.
  • Die Branche erwartet in der Kfz-Versicherung in 2024 ebenfalls ein Defizit von rund 2 Milliarden Euro.
  • Mit einer Entspannung ist voraussichtlich 2026 zu rechnen.
  • Auch wir als Agentur ergreifen aktiv Maßnahmen um die Schadenkosten zu reduzieren. Dazu gehört auch die Kündigung von stark defizitären Kundenverbindungen oder anderweitigen Maßnahmen um die Profitabilität wiederherzustellen.