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Die stationäre Pflege wird für die Betroffenen immer teurer

18.07.2024 von verpd

Nach einer Studie des Verbandes der Ersatzkassen müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 aktuell im ersten Jahr für eine stationäre Pflege trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im bundesweiten Durchschnitt 2.871 Euro pro Monat selbst tragen. Das sind 211 Euro mehr als am Jahresanfang. In drei Bundesländern liegt der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen sogar bei rund 3.200 Euro.

Um den Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege aufwenden muss, zu minimieren, wurde zum 1. Januar 2024 die Zuschusshöhe, die die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung (SPV) neben der sonstigen Pauschalleistung zahlt, angehoben.

Dennoch steigen die finanziellen Belastungen eines Pflegebedürftigen weiter, wie die aktuellen Ergebnisse einer halbjährlich durchgeführten Datenanalyse des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) belegen.

Eigenanteil an der stationären Pflege steigt auf über 2.800 Euro

Im bundesweiten Durchschnitt muss ein Pflegebedürftiger laut VDEK-Studie aktuell für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege monatlich 2.871 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Im Vergleich zu vor einem Jahr ist das eine Steigerung um 211 Euro beziehungsweise 7,9 Prozent. Allerdings gibt es hier deutliche regionale Unterschiede, wie die Daten des VDEK belegen.

Basis der aktuellen VDEK-Auswertung sind die Vergütungssätze zum Stichtag 1. Juli der Vergütungsverträge, die der Verband mit den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen hat. Die Datenanalyse zeigt auf, welchen Eigenbetrag ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 bis 5 insgesamt für eine stationäre Pflege im Schnitt zu tragen hat – also nach Abzug der Leistungen der SPV.

Da jedes Pflegeheim unterschiedliche Kosten für den Pflegeaufwand, für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten wie Instandhaltungskosten des Pflegeheims verlangen kann, handelt es sich bei den Ergebnissen um Durchschnittswerte. Der tatsächlich zu zahlende Eigenbetrag je Heim kann daher abweichen.

Rund 1.455 Euro nur für Unterkunft und Verpflegung

Der Eigenbetrag, den ein Pflegebedürftiger in der stationären Pflege zu zahlen hat, setzt sich zum einen aus den Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung im Pflegeheim sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Zu den Investitionskosten zählen anteilige Kosten, wie Gebäudefinanzierung, Instandhaltungsausgaben oder ähnliche Wohnkosten, die das Heim auf die Pflegebedürftigen umlegen darf.

Wie die VDEK-Auswertung ergab, sind die Unterkunftskosten binnen eines Jahres um 7,5 Prozent auf 955 Euro und die Investitionskosten um 2,7 Prozent auf 490 Euro gestiegen. Allein für Unterkunft und Investitionskosten muss ein Pflegebedürftiger seit 1. Juli 2024 jeden Monat im Schnitt 1.455 Euro selbst bezahlen und damit 5,9 Prozent mehr als noch ein Jahr davor.

Hinzu kommt noch der Teil der Kosten, den die Bewohner für die reinen Pflegeaufwendungen des Heims – wie Ausgaben für das Pflegepersonal und den Sachaufwand für die Pflege – selbst zahlen muss. Die Pauschalleistungen der SPV reichen nämlich nicht, um die reinen Pflegekosten abzudecken. Dieser Eigenbetrag für die reinen Pflegekosten nennt man einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).

Seit 2017 ist dieser EEE für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 innerhalb eines Pflegeheims gleich hoch, das heißt, die Bewohner mit Pflegegrad 2 zahlen die gleiche EEE wie zu Pflegende mit Pflegegrad 5. Allerdings gibt es zwischen den Einrichtungen deutliche Unterschiede bei der jeweiligen Höhe des EEE.

Pflegekostenanteil steigt binnen eines Jahres um zehn Prozent

Die Leistungen der SPV zur stationären Pflege haben sich seit 2017 nur geringfügig verändert. Abhängig vom Pflegegrad wird seit mittlerweile sieben Jahren die gleiche Pauschalleistung von der SPV für die reine Pflege, also für die medizinische Betreuung und Behandlung im Pflegeheim, bezahlt.

Monatlich sind das

  • 125 Euro bei Pflegegrad 1,
  • 770 Euro bei Pflegegrad 2,
  • 1.262 Euro bei Pflegegrad 3,
  • 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und
  • 2.005 Euro bei Pflegegrad 5.

Seit 2022 steuert die SPV zusätzlich einen von der bisherigen Dauer der stationären Pflege abhängigen Leistungszuschuss zur EEE bei.

Dieser EEE-Zuschuss wurde zum 1. Januar 2024 angehoben. Er beträgt für die ersten zwölf Monate der Pflege 15 Prozent (bisher fünf Prozent), im zweiten Jahr der Pflege 30 Prozent (bisher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (bisher 45 Prozent) und ab dem vierten Jahr 75 Prozent (bisher 70 Prozent) von der EEE.

Ohne diesen Zuschuss würde sich die monatliche EEE laut den aktuellen VDEK-Daten auf 1.678 Euro belaufen, was einer Steigerung innerhalb eines Jahres von 23,1 Prozent entspricht. Aber auch trotz dieses Zuschusses und der Erhöhung Anfang 2024 ist der monatliche EEE binnen eines Jahres immer noch um 10,1 Prozent auf 1.426 Euro für die ersten zwölf Monate der Pflege gestiegen.

Ohne Zuschuss Mit Zuschuss für die ersten 12 Monate der Pflege Mit Zuschuss für das zweite Jahr der Pflege Mit Zuschuss für das dritte Jahr der Pflege Mit Zuschuss ab dem vierten Jahr der Pflege
*Deutschlandweite durchschnittliche finanzielle Belastung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in Euro, Stand 1. Juli 2024, **EEE inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK
EEE** 1.678 1.426 1.175 839 420
Unterkunft+ Verpflegung 955 955 955 955 955
Investitionskosten 490 490 490 490 490
Insgesamte monatliche Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen 3.123 2.871 2.620 2.284 1.865

Erhebliche regionale Unterschiede

Wie die VDEK-Auswertung ergab, sind die regionalen Unterschiede bei den monatlichen Eigenbeteiligungen der Versicherten enorm. Sie reichen von 2.602 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.479 Euro in Baden-Württemberg.

Bundesland Einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil (**EEE) ohne Zuschuss Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten Gesamter monatlicher Eigenanteil
Durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ohne EEE-Zuschuss zur stationären Pflege, Stand 1. Juli 2024, **EEE inklusive Ausbildungskosten; Datenquelle: VDEK
Bundesweiter Durchschnitt 1.678 955 490 3.123
Baden-Württemberg 1.996 1.025 458 3.479
Bayern 1.799 862 423 3.084
Berlin 1.974 779 438 3.191
Brandenburg 1.653 845 313 2.811
Bremen 1.737 1.028 566 3.331
Hamburg 1.562 956 573 3.091
Hessen 1.712 883 516 3.111
Mecklenburg-Vorpommern 1.585 771 354 2.710
Niedersachsen 1.460 771 516 2.747
Nordrhein-Westfalen 1.624 1.215 605 3.444
Rheinland-Pfalz 1.487 1.177 483 3.147
Saarland 1.770 1.144 517 3.431
Sachsen 1.705 782 436 2.923
Sachsen-Anhalt 1.527 757 318 2.602
Schleswig-Holstein 1.389 933 533 2.855
Thüringen 1.614 863 414 2.891

Nordrhein-Westfalen hat die teuerste stationäre Pflege

Im ersten Jahr der stationären Pflege müssen Versicherte in Nordrhein-Westfalen – dem Bundesland mit dem durchschnittlich höchsten Eigenbetrag – 827 Euro pro Monat mehr zahlen als in Sachsen-Anhalt, dem Bundesland mit dem geringsten Eigenbetrag.

Die monatliche Eigenbelastung liegt in den ersten zwölf Monaten zwischen 2.373 Euro und 3.200 Euro. Im zweiten Jahr der Pflege sind es zwischen 2.144 Euro und 2.957 Euro, im dritten Jahr zwischen 1.839 und 2.632 Euro und ab dem vierten Jahr zwischen 1.457 Euro und 2.226 Euro je Monat.

Je nach bisheriger Dauer der stationären Pflege zahlt man somit im teuersten Bundesland zwischen 769 Euro bis 827 Euro pro Monat mehr als im günstigsten. Die Gründe dafür sind unter anderem die regionalen Unterschiede beim Lohnniveau, bei den Wohnkosten und bei den Lebenshaltungskosten.

Bundesland Bis Ende des 12. Monats *** 13. bis 24. Monat 25. bis 36. Monat Ab 37. Monat
Stand 1. Juli 2024, Mit Berücksichtigung des EEE-Zuschusses je nach Pflegedauer, Pflegegrade 2 bis 5, Dauer der bisherigen stationären Pflege. Datenquelle: VDEK-Datenauswertung
Bundesweiter Durchschnitt 2.871 2.620 2.284 1.865
Baden-Württemberg 3.180 2.880 2.481 1.982
Bayern 2.814 2.544 2.185 1.735
Berlin 2.895 2.599 2.204 1.711
Brandenburg 2.563 2.315 1.985 1.571
Bremen 3.070 2.810 2.463 2.028
Hamburg 2.857 2.622 2.310 1.920
Hessen 2.854 2.597 2.255 1.827
Mecklenburg-Vorpommern 2.472 2.235 1.918 1.521
Niedersachsen 2.528 2.309 2.017 1.652
Nordrhein-Westfalen 3.200 2.957 2.632 2.226
Rheinland-Pfalz 2.924 2.701 2.404 2.032
Saarland 3.166 2.900 2.546 2.104
Sachsen 2.667 2.412 2.071 1.644
Sachsen-Anhalt 2.373 2.144 1.839 1.457
Schleswig-Holstein 2.647 2.438 2.161 1.813
Thüringen 2.649 2.407 2.084 1.681

Zählt man die SPV-Leistungen hinzu, liegen die monatlichen Gesamtkosten für die stationäre Unterbringung und Pflege bei Pflegegrad 2 im bundesweiten Durchschnitt bei 3.893 Euro und mit Pflegegrad 5 bei 5.128 Euro. In Nordrhein-Westfalen sind es sogar zwischen 4.214 Euro (Pflegegrad 2) und 5.449 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.

Finanzielle Absicherung auch für Angehörige

Wie die VDEK-Daten zeigen, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die Pflege von Pflegebedürftigen – das gilt im Übrigen nicht nur für die stationäre Pflege. Auch bei der ambulanten Pflege muss ein Pflegebedürftiger mit zusätzlichen Kosten rechnen, da auch hier die Leistungen der SPV nicht ausreichen.

Daher sollte man sich beispielsweise mit einer privaten Pflegezusatzversicherung entsprechend absichern, um nicht zum Sozialhilfefall zu werden und/oder zur finanziellen Belastung der Angehörigen.

Denn reicht das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, ist unter Umständen auch der Ehepartner verpflichtet, einen Teil der restlichen Pflegekosten zu übernehmen. Selbst die Kinder können dazu verpflichtet werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro oder mehr beträgt.

Möglich ist eine Vorsorge mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die je nach Vertragsgestaltung auch staatlich gefördert wird. Eine solche Pflegevorsorge ist bereits in jungen Jahren sinnvoll. Zum einen ist die monatliche Prämienbelastung für eine solche Police erheblich günstiger, wenn diese in jungen Jahren abgeschlossen wird, zum anderen kann eine Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit auch eintreten, wenn man jung ist.