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Die Zahl der gemeldeten Haus- und Wohnungsbrände, die sich von Ende November bis einschließlich Neujahr ereignen, ist in Relation zur genannten Zeitspanne deutlich höher als in der restlichen Jahreszeit. Allein letztes Jahr wurden in dieser Zeit rund 6.000 zusätzliche versicherte Brandschäden gemeldet als in den anderen Monaten des Jahres. Grundsätzlich ist es wichtig, im Ernstfall gut abgesichert zu sein, um finanzielle Schwierigkeiten im Schadenfall zu vermeiden.
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten letztes Jahr für rund 330.000 Brandschäden im und an Häusern und Wohnungen rund 2,1 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jüngst berichtete.
In der Advents- und Weihnachtszeit registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedoch deutlich mehr Feuerschäden als in „normalen“ Monaten. 2023 gab es in dieser Zeit etwa 6.000 zusätzliche Feuerschäden als in den anderen Monaten des Jahres. Allerdings war die Anzahl der zusätzlichen Brände im Jahr 2015 fast doppelt so hoch. Als Hauptursachen nennt der GDV brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume sowie fehlgeleitete Silvesterraketen.
Die Versicherungsleistungen für die zusätzlichen Brände bezifferte der GDV für 2023 auf 27 Millionen Euro und damit auf rund vier Millionen Euro mehr als noch 2022.
Die durchschnittliche Schadenhöhe je versichertem Brandschaden erreichte 2023 mit rund 4.600 Euro einen neuen Rekordwert. Im Jahr zuvor lag der Durchschnittsschaden bei 3.600 Euro und im Jahr 2008 waren die durchschnittlichen Kosten je Brandschaden mit 2.300 Euro nur in etwa halb so hoch wie im Jahr 2023.
Die höheren Schäden sind laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen „vor allem darauf zurückzuführen, dass der Anteil teurer Wohnungsbrände gestiegen ist“.
Ein kleinerer Brandschaden – wie ein Brandloch in einer Tischdecke– ist meist finanziell noch problemlos zu verkraften. Breitet sich ein Feuer jedoch aus und brennt dadurch ein komplettes Zimmer oder ein ganzes Haus, kann das ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Absicherung für Brandschäden, die das eigene Hab und Gut betreffen, bieten beispielsweise eine Hausrat- und eine Gebäudeversicherung.
Eine Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel Brandschäden am Inventar der versicherten Wohnung wie Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer und Bücher sowie entsprechende Folgeschäden, die zum Beispiel durch das Löschwasser entstanden sind. Selbst die durch Brand beschädigten oder zerstörten Weihnachtsgeschenke unter dem Weihnachtsbaum werden erstattet.
Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Kosten, die notwendig sind, um beschädigte Gegenstände zu reparieren oder zerstörte Dinge neu zu kaufen. Wichtig dabei ist, dass die vereinbarte Versicherungssumme der Police mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Ist sie jedoch niedriger, besteht eine sogenannte Unterversicherung, was im Schadenfall zu einer anteiligen Leistungskürzung führen kann.
Eine Gebäudeversicherung übernimmt die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten für das versicherte Haus und die fest mit der Immobilie verbundenen Teile wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen, wenn diese durch Brand beschädigt oder zerstört wurden.
Sinnvoll ist es, in der Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung zu vereinbaren. In den meisten Policen wird dementsprechend bereits ein sogenannter gleitender Neuwert angeboten, der auch die steigenden Bau- und Materialpreise berücksichtigt.
Im Versicherungsfall spielt bei der Neuwertentschädigung in der Regel eine durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung des versicherten Objektes dann keine Rolle. Es werden dadurch die Kosten übernommen, die notwendig sind, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.
Wer jedoch einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat, beispielsweise, weil er eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht hat und diese ein danebenstehendes Adventsgesteck in Brand setzt, riskiert, auf einem Teil der Schadenskosten sitzen zu bleiben.
Denn der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer kann die Schadensleistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen.
Viele Versicherer bieten jedoch zum Teil gegen Aufpreis an, solche Schäden in der entsprechenden Police komplett oder bis zu einem bestimmten Höchstwert mitzuversichern.